Mindestlohn: Ab Oktober 2022 kommen die 12 Euro

Mindestlohn: Ab Oktober 2022 kommen die 12 Euro

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Ab Oktober 2022 soll der Mindestlohn auf 12 Euro steigen. Das sieht der Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium vor. Die Details des Gesetzentwurfs sowie weitere Pläne fasst Ecovis-Steuerberater und Rentenberater Andreas Islinger in München zusammen.

Wie entwickelt sich der Mindestlohn in diesem Jahr?

Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro je Stunde (bis 31. Dezember 2021: 9,60 Euro). Zum 1. Juli 2022 steigt er planmäßig auf 10,45 Euro. Laut Gesetzentwurf würde sich nun eine weitere außerplanmäßige Erhöhung zum 1. Oktober 2022 auf dann 12 Euro anschließen.

„Von 9,60 Euro auf 12 Euro entspricht einer Erhöhung im Niedriglohnsektor von 25 Prozent in weniger als einem Jahr“, sagt Steuerberater Andreas Islinger, „da müssen einige Arbeitgeber sicherlich neu kalkulieren, wenn sich die Lohnkosten so drastisch erhöhen.“

Wie geht es nach 2022 mit Mindestlohnerhöhungen weiter?

Die nächste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns würde nach dem Gesetzentwurf erst ab dem 1. Januar 2024 in Betracht kommen. Zukünftige Mindestlohnerhöhungen würde es dann erst wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission geben.

Ebenfalls geplant: Änderung der Mindestlohndokumentationspflicht

Die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung soll sich ebenfalls ändern. In bestimmten Branchen sind die Arbeitgeber nach dem Mindestlohngesetz verpflichtet, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Dies betrifft die in Paragraf 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen, wie zum Beispiel Bau, Hotel- und Gaststätten oder Spedition und Logistik. Diese Aufzeichnungspflichten entfallen nach der Verordnung, wenn der Arbeitnehmer mehr als 2.958 Euro brutto verdient oder innerhalb der letzten zwölf Monate stets mehr als 2.000 Euro brutto verdient hat.

Diese Grenzen würden sich nach dem Gesetzesentwurf auf 4.176 Euro oder 2.784 Euro erhöhen. „Der Gesetzgeber schätzt, dass aufgrund der Erhöhung der Grenzen mehr als eine Million Arbeitnehmer zusätzlich Arbeitszeitaufzeichnungen führen müssten“, kritisiert Islinger, „dies würde die Unternehmen zusätzlich etwa 100 Millionen Euro kosten und zu deutlich mehr Bürokratie führen.“

Was bedeutet die Änderung für Minijobber?

Steigt der Mindestlohn auf 12 Euro, dann könnten Minijobber nur noch 37,5 Stunden pro Monat arbeiten. Aktuell sind es 45,8 Stunden. „Die Erhöhung wird zu Wegfall von vielen Minijobs führen“, sagt Islinger, „die angekündigte Erhöhung der Minijob-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro sieht der Gesetzesentwurf bisher leider nicht vor.“

Sind die Änderungen schon sicher?

„Nein, bisher handelt es sich nur um einen Gesetzentwurf“, so Steuerberater Islinger. Das Gesetzgebungsverfahren steht erst am Anfang, sodass es durchaus noch Änderungen geben kann. Besonders Arbeitgeberverbände laufen Sturm und wollen eine Klage gegen das Gesetz prüfen. Die Mehrkosten für die Arbeitgeber durch die Erhöhung des Mindestlohns werden auf rund 1,6 Milliarden Euro geschätzt. „Ob der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form erhalten bleibt, ist daher mehr als fraglich“, fasst Islinger zusammen, „Änderungen sind wahrscheinlich, die sowohl Geringverdiener schützen als auch die wirtschaftliche Situation von Unternehmen berücksichtigen.“

Andreas Islinger
qualifizierte Person Rentenberatung, LL.M. Sozialrecht, Master of Arts in Taxation in München
Tel.: +49 89 5898-2720

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