Neue Regeln für grüne Versprechen: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
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Neue Regeln für grüne Versprechen: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Umweltfreundlich, klimaneutral oder nachhaltig: Solche Adjektive gehören für viele Unternehmen längst zur Kommunikation. Ab dem 27. September 2026 gelten dafür jedoch strengere Regeln. Was Unternehmen bei Umweltclaims und Nachhaltigkeitssiegeln künftig beachten müssen und welche Maßnahmen jetzt wichtig sind, erklärt Dr. Daniel Kabey, Rechtsanwalt bei Ecovis in Nürnberg.

Strengere Regeln für Umweltclaims

Mit der Empowering Consumers Directive (EmpCo) verschärft die Europäische Union (EU) die Vorgaben für umweltbezogene Aussagen in der kommerziellen Kommunikation. In Deutschland sind die neuen Anforderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Betroffen sind nicht nur klassische Werbeaussagen. Auch Produkt- und Markennamen, Etiketten, Websites oder Beiträge in sozialen Medien können unter die neuen Vorgaben fallen, wenn sie einen positiven oder weniger schädlichen Einfluss auf die Umwelt vermitteln.

„Unternehmen sollten sich jetzt zunächst einen vollständigen Überblick darüber verschaffen, wo sie Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen verwenden“, empfiehlt Daniel Kabey. „Denn häufig finden sich solche Aussagen nicht nur in der Werbung, sondern auch an ganz anderen Stellen der Unternehmenskommunikation.“

Allgemeine Aussagen werden schwieriger

Besonders kritisch können pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“ oder „energieeffizient“ sein. Künftig müssen Unternehmen derartige Aussagen entsprechend belegen können. Als Nachweis für eine hervorragende Umweltleistung kann beispielsweise das EU-Umweltzeichen dienen. Auch Versprechen über zukünftige Klimaziele müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wer beispielsweise ankündigt, bis 2040 klimaneutral zu werden, muss dies auf nachvollziehbare und überprüfbare Weise belegen können. Erforderlich ist unter anderem ein konkreter und realistischer Umsetzungsplan mit messbaren und zeitlich definierten Zielen. Dieser Plan muss zudem regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung müssen für Verbraucher zugänglich sein.

„Bei Klimaversprechen reicht es zukünftig nicht mehr, ein ambitioniertes Ziel zu formulieren“, fasst Kabey zusammen. „Unternehmen müssen nachvollziehbar darlegen können, wie sie dieses Ziel erreichen wollen – und dies auch transparent überprüfen lassen.“

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Werbung mit Klimaneutralität: Aussagen, die darauf beruhen, dass die durch ein Produkt verursachen Treibhausgasemissionen durch Kompensationsmaßnahmen außerhalb der Wertschöpfungskette ausgeglichen werden, sind künftig grundsätzlich unzulässig. Unternehmen sollten daher insbesondere prüfen, ob sie mit Begriffen wie „klimaneutral“ werben und worauf die Aussage tatsächlich gestützt wird.

Auch Nachhaltigkeitssiegel betroffen

Neue Anforderungen gelten außerdem für die Nachhaltigkeitssiegel. Unternehmen dürfen grundsätzlich nur noch Siegel verwenden, die auf einem entsprechenden Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt wurden. Bei einem Zertifizierungssystem muss die Einhaltung der Anforderungen durch einen unabhängigen Dritten überwacht werden. Unternehmen sollten deshalb nicht nur prüfen, welche Siegel sie verwenden, sondern auch, ob deren Voraussetzungen den neuen Anforderungen entsprechen.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Bis zum Anwendungsbeginn am 27. September 2026 bleibt nur wenig Zeit. Unternehmen sollten ihre bestehende Kommunikation daher systematisch überprüfen. Wichtig sind insbesondere vier Schritte:

1. Umweltclaims erfassen

Alle umwelt- und nachhaltigkeitsbezogenen Aussagen sollten gesammelt werden – von Website und Werbung über Produktinformationen bis hin zu Social Media und Nachhaltigkeitskommunikation.

2. Aussagen überprüfen

Für jede Aussage sollte nachvollziehbar sein, worauf sie sich stützt und ob die erforderlichen Nachweise vorhanden sind. Besonders allgemeine Aussagen und Versprechen über zukünftige Umweltleistungen verdienen dabei Aufmerksamkeit.

3. Nachhaltigkeitssiegel kontrollieren

Unternehmen sollten prüfen, ob die verwendeten Siegel die neuen Anforderungen erfüllen. Nicht konforme Siegel sind ab dem 27. September 2026 grundsätzlich aus der kommerziellen Kommunikation zu entfernen.

4. Zuständigkeiten festlegen

Nachhaltigkeitskommunikation ist nicht allein Aufgabe des Marketings. Auch Produktmanagement, Vertrieb, Nachhaltigkeitsverantwortliche und Rechtsabteilung sollten eingebunden sein. Klare interne Prüf- und Freigabeprozesse können dabei helfen, Risiken zu vermeiden.

Mehr Rechtssicherheit bei der Nachhaltigkeitskommunikation

Verstöße gegen die neuen Vorgaben können unter anderem Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Unterlassungsklagen nach sich ziehen. Damit steigt für Unternehmen das Risiko, dass eine nicht ausreichend belegte Umweltwerbung rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

„Die neuen Regeln sollten Unternehmen nicht nur als zusätzliche Verpflichtung verstehen“, sagt Dr. Daniel Kabey. „Wer seine Nachhaltigkeitsaussagen jetzt systematisch prüft und belastbar belegt, kann gleichzeitig für mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit in der eigenen Kommunikation sorgen.“ Eine klare Dokumentation der zugrunde liegenden Nachweise und Verantwortlichkeiten schafft dabei eine wichtige Grundlage für eine rechtssichere Nachhaltigkeitskommunikation.

Ansprechpartner

Dr. Daniel Kabey
Dr. Daniel Kabey
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Nürnberg
Tel.: +49 911-206 85 34

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