Neue Zuständigkeiten bei GOÄ-Honorarklagen
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Neue Zuständigkeiten bei GOÄ-Honorarklagen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Streitigkeiten aus ärztlichen Behandlungen eine neue Zuständigkeitsregel. Honorarklagen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) landen nun unabhängig vom Streitwert immer vor dem Landgericht. Selbst kleine Forderungen können daher nicht mehr vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Wieso der Gesetzgeber diese Änderung eingeführt hat und was das für Ärztinnen und Ärzte bedeutet, erklärt Daniela Groove, Rechtsanwältin bei Ecovis in München.

Landgerichte jetzt grundsätzlich zuständig

Grundlage der neuen Regelung ist das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte und zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen. Seit Anfang 2026 fallen Streitigkeiten aus Heilbehandlungen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Landgerichte. Damit spielt die Höhe der Forderung keine Rolle mehr. Maßgeblich ist allein, ob der Anspruch im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung steht.
„Die Zuständigkeit richtet sich jetzt nach dem medizinischen Bezug der Forderung und nicht mehr nach dem Streitwert“, erläutert Daniela Groove. „Selbst eine kleine Honorarforderung kann deshalb unmittelbar vor dem Landgericht landen.“ Früher waren zunächst die Amtsgerichte zuständig, solange der Streitwert unter 5.000 Euro lag.

Hintergrund: komplexe medizinische Streitfälle

Mit der Reform verfolgt der Gesetzgeber vor allem das Ziel, medizinrechtliche Verfahren stärker zu spezialisieren. Streitigkeiten zwischen Ärzten und Patienten sind häufig komplex und betreffen nicht nur juristische, sondern auch medizinische Fragen. „Gerade, wenn Patienten eine Rechnung mit dem Hinweis auf einen möglichen Behandlungsfehler nicht begleichen, wird das Verfahren schnell kompliziert“, sagt Groove. „Dann geht es um medizinische Bewertungen, Gutachten und schwierige Beweisfragen.“
Solche Verfahren erfordern häufig Sachverständigengutachten und eine umfangreiche Beweisaufnahme. Die Entscheidung darüber, welche medizinischen Fragen geklärt werden müssen, verlangt Erfahrung im Medizinrecht. Nach Auffassung des Gesetzgebers sind spezialisierte Kammern an Landgerichten dafür besser geeignet.

Höhere Kosten durch Anwaltszwang

Für Arztpraxen hat die neue Zuständigkeit vor allem finanzielle Folgen. Vor den Landgerichten besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Das bedeutet, dass beide Parteien anwaltlich vertreten sein müssen. Die Expertin erklärt: „Das führt zwangsläufig zu höheren Kosten für alle Beteiligten. Während Verfahren vor Amtsgerichten teilweise ohne Anwalt geführt werden konnten, ist das vor dem Landgericht nicht mehr möglich.“ Gerade bei kleineren Honorarforderungen kann sich dadurch die wirtschaftliche Abwägung verändern.

Mehr Aufwand und längere Verfahren

Neben den Kosten kann auch der organisatorische Aufwand steigen. Landgerichtsbezirke sind größer als die Bezirke der Amtsgerichte. Dadurch verlängern sich häufig Anfahrtswege für die Parteien. Auch die Dauer der Verfahren kann sich erhöhen. Kommt es zu einer Berufung, ist künftig das Oberlandesgericht zuständig. Das bedeutet eine zusätzliche Instanz auf höherer Ebene. „Für viele Praxen stellt sich künftig stärker die Frage, ob sich eine gerichtliche Durchsetzung kleiner Forderungen überhaupt noch lohnt“, so Daniela Groove.

Auswirkungen auf das Praxismanagement

Die Reform könnte auch Auswirkungen auf den Praxisalltag haben. Wenn gerichtliche Verfahren aufwendiger und teurer werden, gewinnen präventive Lösungen an Bedeutung. Dazu zählen beispielsweise:

  • bargeldlose Zahlung direkt in der Praxis
  • klar strukturierte Abrechnungsprozesse
  • Vorauszahlungen bei bestimmten Leistungen

„Viele Praxen werden ihre Zahlungsabläufe noch einmal überdenken müssen“, sagt Groove. „Wenn offene Forderungen schwerer durchzusetzen sind, steigt die Bedeutung eines gut organisierten Forderungsmanagements.“

Fazit: Spezialisierung der Gerichte mit Nebenwirkungen

Mit der neuen Zuständigkeitsregel will der Gesetzgeber medizinrechtliche Verfahren stärker bündeln und eine qualitativ einheitlichere Rechtsprechung fördern. Für Arztpraxen bringt die Reform jedoch auch Nachteile mit sich. Höhere Kosten, längere Verfahren und mehr organisatorischer Aufwand können dazu führen, dass kleinere Honorarforderungen seltener gerichtlich verfolgt werden. „Ärztinnen und Ärzte sollten die Änderung zum Anlass nehmen, ihre Abrechnungs- und Zahlungsprozesse kritisch zu prüfen“, empfiehlt Rechtsanwältin Daniela Groove. „Ein gutes Forderungsmanagement wird künftig noch wichtiger.“

Ansprechpartner

Daniela Groove
Daniela Groove
Rechtsanwältin in München
Tel.: +49 89 217516-700

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