Was gilt für entgeltliches Ablösen eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen?
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Was gilt für entgeltliches Ablösen eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen?

Die Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an GmbH-Anteilen gegen Zahlung eines Ablösebetrags ist nicht steuerbar, sofern der Nießbraucher nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile ist. Die Details zum aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) kennt Ecovis-RTS-Steuerberater Manuel Gärtner in Tauberbischofsheim.

Der Fall: Ablösung eines Nießbrauchs gegen Zahlung

Eine Frau übertrug 2012 ihre Anteile an einer GmbH durch eine vorweggenommene Erbfolge unentgeltlich auf ihren Sohn. Dabei behielt sie sich einen Nießbrauch vor, der insbesondere das Gewinnbezugsrecht umfasste.

2018 verkaufte der Sohn die Anteile. Um die Anteile marktfähig zu machen, vereinbarten Sohn und Mutter die Ablösung des Nießbrauchs gegen Zahlung. Den Ablösebetrag zahlte der Sohn direkt an die Mutter.

Das Finanzamt behandelte die Zahlung als Entschädigung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Paragraph 24 Einkommensteuergesetz, EStG, in Verbindung mit Paragraph 17 EStG). Das Finanzgericht (FG) sah in der Zahlung eine Entschädigung für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Paragraph 24 EStG in Verbindung mit Paragraph 20 EStG). Die Mutter machte dagegen geltend, dass es sich bei der Zahlung um eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung handele.

Die Entscheidung des BFH

Der BFH gab der Mutter Recht und stellte in seinem Urteil klar: Ist der Nießbraucher nicht wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile, ist die Ablösung des Nießbrauchs nicht steuerbar (Urteil vom 20. September 2024, IX R 5/24). Entscheidend war die Feststellung des FG, dass das wirtschaftliche Eigentum bereits im Jahr 2012 mit der Übertragung auf den Sohn übergegangen war.

Das Gericht führte weiter aus, dass Paragraph 24 EStG keine eigenständige Besteuerungsgrundlage darstellt, sondern lediglich die Zuordnung von Entschädigungsleistungen zu einer Einkunftsart klärt. Da die Klägerin kein wirtschaftliches Eigentum mehr an den Anteilen hatte, war der Ablösebetrag weder den Einkünften aus Kapitalvermögen noch anderen Einkunftsarten zuzuordnen.

Was bedeutet das Urteil für Nießbrauchberechtigte?

„Das Urteil schafft Klarheit für die steuerliche Behandlung von Nießbrauchsrechten an GmbH-Anteilen“, sagt Steuerberater Manuel Gärtner, „es zeigt, dass die wirtschaftliche Eigentümerstellung das entscheidende Kriterium für die Steuerbarkeit einer Ablösezahlung eines Vorbehaltsnießbrauchs ist. Fehlt diese, liegt eine nicht steuerbare Vermögensumschichtung vor.“

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