Mietwohnung nach Renovierung mangelhaft?

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Führt ein Eigentümer an einem vermieteten Altbau Renovierungsmaßnahmen durch, stellt sich die Frage, ob der Mieter im Anschluss die Miete mindern kann, wenn durch die Renovierungsmaßnahmen zwar die Einhaltung der maßgeblichen technischen Normen zum Zeitpunkt der Errichtung des Altbaus eingehalten worden sind, nicht jedoch die maßgeblichen technischen Normen zum Zeitpunkt der Renovierung.
Im Rahmen seiner Entscheidung vom 05.06.2013 – VIII ZR 287/12 kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass grundsätzlich die bei der Errichtung des Altbaus geltenden Maßstäbe anzulegen sind. Nur dann, wenn die Renovierungsmaßnahme mit einem Neubau oder einer grundlegenden Veränderung des Gebäudes vergleichbar ist, müssen die zum Zeitpunkt der Baumaßnahme geltenden Normen beachtet werden.

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