Gefälschte Steuerbescheide? So schützen Sie sich!
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Gefälschte Steuerbescheide? So schützen Sie sich!

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Die Finanzämter einiger Bundesländer warnen derzeit vor gefälschten Steuerbescheiden per Post. In diesen vermeintlichen Steuerbescheiden verlangen Kriminelle von den Empfängern, dass sie schnell noch fällige Einkommenssteuern per Überweisung nachzahlen. Mit etwas Aufmerksamkeit und Hilfe lässt sich der Betrug aber leicht erkennen.

Wie erkenne ich den Betrug?

Auf den ersten Blick sehen diese Bescheide seriös aus, da Name und Anschrift des Empfängers korrekt angegeben sind. Bei näherem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die typischen Merkmale eines Bescheids falsch sind. Zum Beispiel:

  • eine falsche oder unvollständige Steuernummer
  • eine falsche angegebene Internetadresse
  • Name und Adresse des Finanzamts gibt es nicht
  • die Rechtsbehelfsbelehrung kann fehlen
  • die angegebene Kontoverbindung ist keine Bankverbindung der jeweiligen Steuerverwaltung
  • Stempel und Signatur weichen vom Original ab
  • die seitliche Signatur am Bescheid ist nicht grün, sondern grau

Ein weiterer Hinweis ist, dass auf den Briefen die Formulierung „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland” steht, welche von den Finanzämtern jedoch gar nicht genutzt wird. Zudem fordern die Betrüger oft zur Zahlung innerhalb einer Woche auf – Finanzämter geben normalerweise mehr Zeit.

Einen gefälschten Bescheid erhalten? Das können Sie tun

„Handeln Sie auf keinen Fall voreilig und überprüfen Sie die Angaben auf dem Bescheid sorgfältig“, rät Ecovis-Steuerstrafrechtler Alexander Littich in Landshut. Gibt es keine Kontaktdaten auf früheren Bescheiden, empfiehlt es sich, im Internet nachzuschauen, um das zuständige Finanzamt zu ermitteln. „Im Zweifelsfall nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Finanzamt oder Steuerberater auf. Bei begründetem Verdacht auf einen gefälschten Steuerbescheid sollten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei erstatten“, weiß Littich.

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Alexander Littich
Rechtsanwalt in Landshut, Regensburg, München, Leipzig
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