Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums: Was jetzt neu ist
Am 5. Dezember veröffentlichte der Bundesrat das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024. Damit hebt der Gesetzgeber den Grundfreibetrag in Deutschland rückwirkend für das Jahr 2024 an. Was das für Steuerzahlende bedeutet, weiß Ecovis-Steuerberater Ralf Adamitza in Stralsund.
Was ist der Grundfreibetrag?
Jeder und jede Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundbetrag – den Grundfreibetrag. Dieser soll das Existenzminimum des Steuerpflichtigen sichern. Übersteigt das jährliche Einkommen eines Steuerpflichtigen den Grundfreibetrag nicht, dann muss er keine Steuern zahlen.
Der Gesetzgeber passt den Grundfreibetrag jedes Jahr neu an die Lebenshaltungskosten der Bürgerinnen und Bürger an. Er orientiert sich dabei an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex. Eine Erhöhung des Betrags soll die steuerliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger verringern und die Kaufkraft steigern. Das kommt vor allem Familien, Studierenden und Geringverdienern zugute.
Was ist der Kinderfreibetrag?
Wer Kinder hat, kann von zusätzlichen steuerlichen Erleichterungen profitieren. Der Kinderfreibetrag wird vom Einkommen der Eltern abgezogen, wenn dies günstiger ist als der Erhalt des Kindergeldes. Durch den Kinderfreibetrag bleibt dann ein bestimmter Anteil des Einkommens, welcher für die Versorgung und Erziehung eines Kindes notwendig ist, steuerfrei. So will die Regierung das Existenzminimum des Kindes sichern und die Eltern finanziell entlasten. Neben dem Kinderfreibetrag gibt es außerdem einen Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen
Im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 hat die Bundesregierung folgende Anpassungen rückwirkend zum 1. Januar 2024 umgesetzt:
- Anhebung des Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro. Ehepaare bekommen bei Zusammenveranlagung den doppelten Betrag.
- Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags auf 3.306 Euro, bei Zusammenveranlagung auf das Doppelte, also auf 6.612 Euro.
Die rückwirkenden Entlastungen berücksichtigen Arbeitgeber in den Lohn-, Gehalts- sowie Bezügeabrechnungen für Dezember 2024. „Der höhere Grundfreibetrag für 2024 kann die finanzielle Situation vieler Haushalte verbessern. Arbeitnehmer dürfen sich über ein höheres Dezembergehalt auf ihrem Konto freuen“, weiß Ecovis-Steuerberater Ralf Adamitza in Stralsund.
Alle anderen Steuerzahler kommen in den Genuss des höheren Grundfreibetrags, wenn sie für 2024 eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Was kommt 2025 auf Steuerpflichtige zu?
Ab 1. Januar 2025 soll das Steuerfortentwicklungsgesetz das steuerliche Existenzminimum wieder neu regeln. Darin sieht die Kabinettsvorlage für das Jahr 2025 eine Anhebung des Grundfreibetrags um 312 Euro auf 12.096 Euro vor. Im Jahr 2026 soll der Grundfreibetrag dann noch einmal auf 12.348 Euro steigen.
„Nach dem Scheitern der Regierungskoalition am 6. November 2024 sind nun viele Gesetze der Regierung in der Warteschleife“, sagt Ralf Adamitza. „Ob die neue Regierung das Steuerfortentwicklungsgesetz also tatsächlich in dieser Form verabschiedet, bleibt noch unsicher.“
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