Hausverwalter kann ohne vorherigen Beschluss Rechtsanwalt beauftragen
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2. September 2013
Möchte ein Wohnungseigentümer gegen einen Beschluss, der in der Eigentümerversammlung gefasst worden ist, vorgehen, muss er innerhalb einer Frist von einem Monat Anfechtungsklage gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft erheben.
In einem derartigen Fall kann der Hausverwalter auch ohne vorherige Zustimmung für die übrigen Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt beauftragen, so der BGH in seinem Urteil vom 05.07.2013 – V ZR 241/12.
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