Rentenberatung für Unternehmer

Rentenberatung für Unternehmer

Unsere Beratungsleistungen für Unternehmer

Jedes Unternehmen mit Angestellten kommt bei der Entgeltabrechnung mit dem Sozialversicherungsrecht in Berührung. Nicht selten treten bei komplizierten Sachverhalten Fragen auf, z. B. Workation oder Altersteilzeit. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren individuellen Fragestellungen. Bei Bedarf leiten wir für Sie Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung ein.

Neu: Rentenberatung als Corporate Benefit

Rentenberatung als Sozialleistung ist eine wertvolle Unterstützung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, um ihre finanzielle Zukunft zu planen. In einem von Ihnen festgesteckten Rahmen erhalten Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Klarheit über Rentenoptionen und Altersvorsorge. Dies stärkt nicht nur das Vertrauen der Mitarbeiter in Ihr Unternehmen, sondern zeigt auch eine Wertschätzung für deren langfristiges Wohlergehen.

Ein paar der häufigsten Fragen beantworten wir Ihnen bereits hier:

Stimmt der sozialversicherungsrechtliche Status bei meiner Mitarbeiterin oder meinem Mitarbeiter?

Bei einigen Personengruppen ist der sozialversicherungsrechtliche Status nicht immer ganz klar. Handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine sozialversicherungsfreie selbstständige Tätigkeit. Die Statusfeststellung schafft Klarheit und Rechtssicherheit. Betroffen sind besonders Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, Subunternehmer oder mitarbeitende Familienangehörige.


Ich benötige Hilfe bei der Betriebsprüfung. Können Sie mich unterstützen?

In Ihrem Unternehmen findet eine Betriebsprüfung statt bzw. der Prüfer hat sich bereits angekündigt – wir unterstützen Sie gerne.


Ich habe Fragen zu sozialversicherungsrechtlichen Themen. Können Sie mir helfen?

Sie haben eine eigene Personalabteilung und es treten immer wieder sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen in Ihrem Unternehmen auf. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Fragen.


Arbeitnehmer oder Selbstständiger – wie kann festgestellt werden, ob Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind?

Ob eine Person selbstständig ist oder eine abhängige und damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, ist nicht immer leicht festzustellen. Diesen Status nicht zu klären birgt Risiken.  Häufig müssen Unternehmen für einen sogenannten Scheinselbständigen – einen vermeintlich Selbstständigen, der sich dann als Arbeitnehmer herausstellt, Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich zuzüglich Säumniszuschläge leisten.  Um sich vor Nachforderungen zu schützen, sollte der sozialversicherungsrechtliche Status bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses geklärt werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens bei der Deutschen Rentenversicherung, um Sie und Ihr Unternehmen vor diesem Risiko zu schützen.


Muss ein Geschäftsführer Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer oder Fremdgeschäftsführer kann als versicherungsfrei oder versicherungspflichtig beurteilt werden. Dies hängt von vielen Faktoren ab. Um Rechtssicherheit zu schaffen empfehlen wir ein Statusfeststellungsverfahren bei der deutschen Rentenversicherung einzuleiten. Wir unterstützen Sie gerne dabei.


Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung – Was kann ich bei Nachzahlungen tun?

Nicht selten kommt es zu hohen Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen. Im Anhörungsverfahren besteht die Möglichkeit, Stellung zu den Feststellungen der Rentenversicherung zu nehmen.  Wer einen Bescheid ergehen lässt, dem bleibt oft nur noch der Weg vor Gericht. Brauchen Sie Unterstützung bei der Anhörung oder dem Widerspruchsverfahren, stehen wir Ihnen gerne zur Seite und betreuen Ihre Rentenversicherungsprüfungen.


Lohnt sich eine betrieblicher Altersvorsorge für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

Sie überlegen zur Mitarbeiterbindung eine betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen anzubieten, dann helfen wir Ihnen gerne bei Ihren Fragen und unterstützen Sie bei der Umsetzung.


Kann ich meine Lohnbuchhaltung prüfen lassen?

Wir prüfen Ihre Entgeltabrechnungen auf sozialversicherungsrechtliche Risiken und machen zusammen mit Ihrer Personalabteilung Ihre Abrechnungen fit für die nächste Betriebsprüfung. Gern machen wir Ihnen auch ein persönliches Angebot für Mitarbeiterschulungen und Onlineseminaren.


Was ist ein Rentenberater?

Rentenberater sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens und agieren daher unabhängig und neutral unter anderem in den folgenden Bereichen:

  • Statusfeststellungsverfahren
  • Betreuung von Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung
  • Widerspruchsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung
  • Gestaltung und Planung betrieblicher Altersvorsorg
  • Fragen zum Sozialversicherungsrecht
  • Onlineseminare und Inhouse Schulungen zum Sozialversicherungsrecht

Seminare

Betriebsrente – Rente oder Kapital? Ecovis Online-Seminar vom 03.08.2021 und 06.08.2021:

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige – Was gilt aktuell und was plant die Regierung? Ecovis Online-Seminar vom 29.06.2022:

Weitere Infos:

Lohnzentrum (Bereich Nord)
Tel.: +49 381-649 120
E-Mail: lohn-rostock@ecovis.com

Lohnzentrum (Bereich Süd)
Tel.: +49 8731-7596-0
E-Mail: lohn-dingolfing@ecovis.com

Andreas Islinger
qualifizierte Person Rentenberatung, LL.M. Sozialrecht, Master of Arts in Taxation in München
Tel.: +49 89 5898-2720
Tanja Eigner
qualifizierte Person Rentenberatung in München, Bad Kohlgrub
Tel.: +49 89 5898-2720