Schutzschirmverordnung sieht keine Ausgleichszahlungen für Zahnärzte vor

Schutzschirmverordnung sieht keine Ausgleichszahlungen für Zahnärzte vor

Heilmittelpraxen erhalten nun nicht rückzahlbare Ausgleichszahlungen für von der Corona-Krise verursachte Patientenrückgänge. Zahnährte hingegen gehen leer aus.

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