Nachhaltigkeitsbericht: Das müssen Unternehmen künftig beachten
Ab 2024 müssen viel mehr Unternehmen in der EU einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Das ist in der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) festgelegt. Die formelle Annahme der Anweisung soll noch vor der Sommerpause erfolgen. Bis Ende des Jahres müssen die EU-Staaten die Direktive in nationales Recht umsetzen. Allein in Deutschland betrifft die neue Regelung 15.000 statt bisher 500 Unternehmen.
Inhaltliche Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Gegenüber der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) gelten künftig deutlich strengere inhaltliche Anforderungen. Unternehmen müssen verpflichtend berichten, wie sie
- Umweltrechte, etwa den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen und Klimaschutz umsetzen und Verbesserungen erreichen wollen,
- die Einhaltung sozialer Rechte wie Chancengleichheit, Gleichstellung der Geschlechter und Menschenrechte sicherstellen.
Darüber hinaus gelten verschärfte Governance-Regeln. Das betrifft besonders die Zusammensetzung von Gremien oder die Korruptions- und Bestechungsbekämpfung. Investoren sollen so Zugang zu verlässlichen, transparenten und vergleichbaren Daten erhalten, ähnlich wie in der Finanzberichterstattung.
Für wen die neuen Anforderungen gelten
Die neuen Anforderungen des CSRD gelten für alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro –, ob börsennotiert oder nicht. Kleine und mittlere Unternehmen bekommen eine Übergangsfrist bis 2028. Bis dahin gelten diese Regelungen für sie nicht.
Stufenweise Einführung
Ab 1. Januar 2024 greift die CSRD für alle Unternehmen, die bereits heute über die Einhaltung von Nachhaltigkeitspflichten berichten müssen. Sie müssen erstmals 2025 nach der neuen Regelung berichten.
Anfang 2026 kommen börsennotierte Mittelständler sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungen dazu, 2028 alle börsennotierten KMU.
Prüfungs- und Zertifizierungspflicht beachten
Mit der neuen Regelung verbunden ist eine Zertifizierungspflicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zudem müssen die Unternehmen den Zugang zu den Informationen verbessern: Diese sind in einem eigenen Abschnitt der Lageberichte zu veröffentlichen. Unabhängige Wirtschaftsprüfer oder Zertifizierer müssen bestätigen, dass die gelieferten Informationen den Standards entsprechen.
Bei Verstößen drohen Sanktionen
CSRD soll in die handelsrechtlichen Sanktionierungsregelungen eingebunden sein. Bei Verstößen sind Verwaltungsmaßnahmen und Sanktionen geplant. Dazu gehören eine öffentliche Erklärung, in der die dafür verantwortliche natürliche und juristische Person genannt wird, die Art des Verstoßes sowie eine Anordnung, mit der die verantwortliche Person aufgefordert wird, den Verstoß einzustellen. Zudem sind behördliche Bußgelder vorgesehen.
Noch mehr Bürokratie
„Grundsätzlich ist der einheitliche europäische Standard begrüßenswert“, sagt Ecovis-Wirtschaftsprüfer Thilo Marenbach in Düsseldorf. „Für die Unternehmen ist die umfangreiche Berichterstattung eine Herausforderung. Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise werden manche Unternehmen den Umweltbericht als Wettbewerbsvorteil nutzen.“
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