Mitarbeiterbeteiligungen sind für Start-ups künftig attraktiver
Das Fondsstandortgesetz (FoStoG) macht Mitarbeiterbeteiligungen für Start-ups und junge Unternehmen attraktiver. Der Bundestag hat die steuerlichen Verbesserungen am 22.04.2021 verabschiedet. Jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrats. Sie soll am 28. Mai 2021 folgen.