Corona-Arbeitsschutzverordnung: Woran sich Unternehmen noch bis 24.11.2021 halten müssen
Bis einschließlich 24. November gilt noch die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, Corona-ArbSchV). Unternehmen müssen die aktuell gültigen Schutzmaßnahmen immer noch einhalten. Danach will der Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite beenden. Die wichtigsten Punkte von Ecovis-Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber im Überblick.