Was in der Vergangenheit wie eine geschickte Umgehung des Mindeststammkapitals der GmbH schien, könnte sich nach Inkrafttreten des Brexit für betroffene Unternehmer zur Haftungsfalle entwickeln.
München – Der Austritt von Großbritannien aus der EU wird sich auch steuerlich auf Bürger wie Unternehmen gleichermaßen auswirken. Die Effekte können in bestimmten Fällen durchaus gravierend werden.