Drucker gekauft und noch mal wegen einer „vernünftigen Rechnung“ im Technikmarkt anstehen? Damit ist jetzt Schluss. Ab jetzt können Unternehmer die Vorsteuer auch nur mit einem einfachen Kassenzettel geltend machen – bis zum Betrag von 250 Euro. Diese Änderung wirkt sich auch positiv auf nicht ganz „perfekte“ Rechnungen des ersten Halbjahres 2017 aus. Wie genau, das erläutert Ecovis-Steuerberaterin Anja Westphal in Güstrow.