Bundesverfassungsgericht: Sechs Prozent Steuerzinsen sind verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass sechs Prozent Steuerzinsen pro Jahr verfassungswidrig sind. Die Finanzämter dürfen ab 2019 nicht mehr so hohe Steuerzinsen berechnen. Jetzt muss der Gesetzgeber einen niedrigeren Steuerzinssatz festlegen. Was ab wann gilt und wie sich Steuerzahler zu viel gezahlte Zinsen zurückholen können, erklärt Ecovis-Steuerberater Alexander Kimmerle in Kempten.