Privates Veräußerungsgeschäft: Wenn die Ehescheidung noch teurer wird
Verkauft ein Ehegatte seinen Anteil am gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner, gilt dies als privates Veräußerungsgeschäft. Dafür muss der Verkäufer Einkommensteuer zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.