Fahrtkosten bei Vermietung und Verpachtung
Fährt ein Vermieter hin und wieder zu seinen Vermietungsobjekten, kann er im Regelfall pauschal 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Die ungünstigere Entfernungspauschale greift dann, wenn das Vermietungsobjekt die regelmäßige Tätigkeitsstätte des Vermieters ist.