Insolvenz und Sanierung: Das müssen Geschäftsführer beachten
Das neue Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) gilt seit 1. Januar 2021. Das Gesetz ändert das Insolvenzrecht und führt ein neues Restrukturierungsgesetz ein: das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Mit im Gepäck sind erweiterte Sanierungsmöglichkeiten und Pflichten für Geschäftsführer.