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09.04.2021 | Das neue Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) gilt seit 1. Januar 2021. Das Gesetz ändert das Insolvenzrecht und führt ein neues Restrukturierungsgesetz ein: das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Mit im Gepäck sind erweiterte Sanierungsmöglichkeiten und Pflichten für Geschäftsführer.
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