Die chinesische Regierung hat im März 2016 zwei neue Richtlinien verabschiedet, die die Besteuerung von importierten Produkten grundlegend verändert. So fallen nun auf online gekaufte, importierte Waren Importzölle, Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuer an.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto. Nicht nur, dass die Regelung zu schmerzhaften Einbußen führt, sie verursacht auch immensen Aufwand.