Vier-Tage-Woche: Finanzielles Risiko für Arbeitnehmer in Teilzeit
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Vier-Tage-Woche: Finanzielles Risiko für Arbeitnehmer in Teilzeit

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Bei vielen Beschäftigten ist immer wieder die Vier-Tage-Woche in Teilzeit im Gespräch. Was aber bedeutet die Arbeitszeitreduzierung für das Unternehmen gerade in Zeiten des Fachkräftemangels? Welche finanziellen Auswirkungen bringt sie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Rentenansprüche mit sich? Andreas Islinger, Leiter der Rentenberatung bei Ecovis München, antwortet auf diese und weitere Fragen.

Von Unternehmen wird heutzutage viel erwartet, um als Arbeitgeber attraktiv zu sein. Die Bedürfnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in Einklang zu bringen, ist zunehmend eine Herausforderung. Während aus Arbeitgebersicht Faktoren wie Mehrarbeit und Leistungsförderung die Antwort auf den Fachkräftemangel sind, kämpft die Arbeitnehmerseite um eine gute Work-Life-Balance und kürzere, flexiblere Arbeitszeiten.

„Doch nicht immer ist die Vier-Tage-Woche die ultimative Lösung, zumal wenn diese mit einer Arbeitszeit- und Gehaltsreduzierung verbunden ist“, weiß Rentenexperte Andreas Islinger bei Ecovis in München.

Teilzeitarbeit führt zu einer niedrigeren Rente und Verdienstausfall

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten in Deutschland steigt. Die Folge: Es steht weniger Gehalt zur Verfügung, mit dem die Beschäftigten auskommen müssen – sofern die Reduzierung nicht mit vollem Lohnausgleich einhergeht. Was sie oftmals nicht bedenken: Gehaltsreduzierungen führen zu geringeren Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bemessen sich an der Höhe des Bruttolohns. Verdienen Arbeitnehmer weniger, sind auch die Sozialversicherungsbeiträge niedriger. Da die Höhe der Rente jedoch im Wesentlichen von der Beitragshöhe abhängt, wird diese geringer ausfallen.

Beispielrechnung zur niedrigeren Rente bei einer 4-Tage-Woche*

Das Beispiel (vereinfacht dargestellt) dient zur Veranschaulichung, auf wie viel Geld Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich verzichten, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren.

40 Wochenstunden32 Wochenstunden
Jahresbruttogehalt45.500 €136.400 €
Rente/Monat für ein Jahr Beitragszahlung39,44 €131,55 €
Rentenanspruch nach 20 Jahren789 €631 €
Rentenanspruch nach 40 Jahren1.578 €1.262 €

*Die Berechnung dient der Veranschaulichung und kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen.

1Es wurden aktuelle Rechenwerte (Stand 7/2024) herangezogen.

Quelle: Ecovis

Der deutsche Durchschnittsverdienst liegt für das Jahr 2024 bei circa 45.500 Euro. Reduziert eine Person ihre Arbeitszeit von fünf auf vier Tage, beträgt der Jahresverdienst 36.400 Euro. Die Vier-Tage-Woche führt schon nach zwanzig Jahren zu einer um mehr als 150 Euro niedrigeren Rente. „Diese Lücke müssten Arbeitnehmer durch eine private Vorsorge absichern. Das kann schwierig sein, denn es steht ja auch weniger Gehalt zur Verfügung“, erklärt Andreas Islinger.

Geht man davon aus, dass eine Person 40 Jahre lang nur vier Tage anstelle von fünf Tagen arbeitet, so entgehen ihr dadurch, ohne zukünftige Gehaltssteigerungen zu beachten, rund 365.000 Euro an Gehalt bei oben angenommenem Verdienst. Hinzu kommt eine um rund 315 Euro niedrigere monatliche Rente. Bei zwanzig Jahren Rentenbezug würde rund 75.000 Euro weniger Rente gezahlt. In Summe entgehen dem Mitarbeitenden somit rund 440.000 Euro Gehalt und Rente.

Rentenberatung als Corporate Benefit

„Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern die Auswirkungen einer Teilzeit darstellen. Denn oftmals sind sie sich nicht bewusst, was die Reduzierung der Arbeitszeit langfristig für finanzielle Folgen hat“, sagt Rentenberater Islinger. Und weiter: „Unternehmen können etwa ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Rentenberatung bezahlen, also ein Corporate Benefit zukommen lassen. Dann sehen gerade jüngere Beschäftigte, wie es sich auf die Rente auswirkt, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren.“

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Leistungen der Ecovis-Rentenberater.

Kontakt Ecovis:

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Tel.: +49 89 5898-266
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Andreas Islinger
qualifizierte Person Rentenberatung, LL.M. Sozialrecht, Master of Arts in Taxation in München
Tel.: +49 89 5898-2720