Baulandmobilisierungsgesetz: Regierung will mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen
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Baulandmobilisierungsgesetz: Regierung will mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen

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Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat am 7. Mai 2021 im Bundestag das neue „Baulandmobilisierungsgesetz“ verabschiedet. Nachdem der Bundesrat am 28. Mai zugestimmt hat, soll es am 1. Juli in Kraft treten. Das Gesetz stärkt den Mieterschutz und ermöglicht Kommunen die Mobilisierung von Bauland.

Mehr Schutz für Mieter

Kommunen in Ballungsräumen erhalten die Möglichkeit, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu verbieten. Das kann selbst für ganze Städte wie München mit angespannten Wohnungsmärkten gelten. Die Maßnahme richtet sich vor allem gegen große Gesellschaften, die Mietwohnungen in großem Stil umwandeln wollen. Umwandlungen in Eigentumswohnungen sollen jedoch weiter möglich sein, zumindest in kleineren Anlagen und wenn Mieter mindestens zwei Drittel der Wohnungen erwerben. Auch für Erbfälle, wirtschaftliche Notlagen oder bei Eigenbedarf gelten Sonderregelungen. Bestehende Mietverträge bleiben im Falle von Umwandlungen gültig. Es besteht in der Regel ein außerordentlicher Kündigungsschutz von drei Jahren.

Mehr Flexibilität für Kommunen

Um den Wohnungsmangel zu bekämpfen, erhalten Kommunen mehr Freiheiten bei der Ausweisung von Bauland an Ortsrändern und können Flächen dichter bebauen. Bebauungsverfahren sollen schneller und weniger bürokratisch ablaufen. Auch Genehmigungen für den Ausbau von Dachgeschoßwohnungen oder Anbauten sollen künftig leichter sein.

Brachliegende Flächen füllen

Das neue Gesetz sieht ferner vor, dass Kommunen Baulücken und brachliegende Flächen schneller und flexibler nutzen können. Baugenehmigungsbehörden können leichter Befreiungen von bestehenden Bebauungspläne zugunsten des Wohnungsbaus erteilen.

Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte

Kommunen erhalten Vorkaufsrechte für Problemimmobilien und brachliegende Grundstücke. Sie können so leichter Einfluss auf die Bebauung von Grundstücken mit bezahlbarem Wohnraum nehmen. Sie können ferner Grundstücke leichter zum Verkehrswert erwerben. Das ist der von einem Gutachter ermittelte Preis, der gerade in angespannten Märkten deutlich niedriger sein kann als der Preis, den Käufer bereit sind, zu zahlen.

Eingriff in die Eigentumsrechte

Ecovis-Rechtsanwalt Christian Fiedler in Rostock sieht das neue Gesetz kritisch. „Das ist ein Eingriff in die Eigentumsrechte, der Investitionen in den Wohnungsbau eher verhindert.“ Außerdem würden viele Mieter ihre Wohnung sogar gern kaufen. Das ist nun schwieriger oder gar nicht mehr möglich.“ Die erweiterten Möglichkeiten der Kommunen, etwa an Ortsrändern zu bauen, leisten seiner Meinung nach dem Flächenfraß und der Zersiedelung Vorschub.

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Christian Fiedler, Rechtsanwalt bei Ecovis in Rostock

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