Rentenberatung für Privatpersonen

Rentenberatung für Privatpersonen

Rentenberatung am Standort München

In unserem Alltag kommen wir bereits lange vor dem Renteneintrittsalter mit Themen in Berührung, die sich immens auf die spätere Rentenhöhe und den möglichen Beginn auswirken können. Beispielsweise können Elternzeit, Arbeitszeitreduzierung oder ein längerer Auslandsaufenthalt eine wichtige Rolle spielen.

Daher empfiehlt sich, die eigene Altersvorsorge bereits in frühen Jahren in die Hand zu nehmen.

Aber auch wenn die Rente bereits kurz bevor steht gibt es noch viele Themen zu klären.

Egal in welcher Lebensphase Sie sich gerade befinden, wir unterstützen Sie mit unserer individuellen Beratung.

Einige Fragen beantworten wir Ihnen schon vorab:

Wann ist eine Rentenberatung sinnvoll? / Ab wann brauche ich eine Rentenberatung?

Tatsächlich gibt es kein vorgegebenes Alter. Sobald Sie sich mit dem Thema Altersvorsorge auseinandersetzten, können wir Sie mit unserer Beratung unterstützen.

Dies kann bereits ab Mitte 50 sinnvoll sein, wenn die Planung der Altersvorsorge schon in die Hand genommen werden möchte.

Auch in vielen anderen Lebenssituationen kann eine Beratung sinnvoll sein, zum Beispiel bei Wechsel von Voll- auf Teilzeit, Eintritt in berufsständische Versorgung, Beginn einer Selbstständigkeit oder bei Aufnahme eines Minijobs.


Was sind unabhängige Rentenberater?

Rentenberater sind keine Mitarbeiter/innen der Deutschen Rentenversicherung oder eines anderen Versicherungsunternehmens. Sie agieren daher unabhängig und neutral, unter anderem in den folgenden Bereichen:

  • Antragsverfahren (u. a. Rentenanträge, Kontenklärungen)
  • Rentenberechnungen
  • Gestaltung freiwilliger Beitragszahlungen
  • Betriebsrenten
  • Berufsständische Versorgungen
  • Angelegenheiten der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Gestaltung und Planung der individuellen Altersvorsorge
  • Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung


Warum lohnt sich eine Rentenberatung bei ECOVIS? Worin liegt ist der Unterschied zu einer Beratung bei der deutschen Rentenversicherung?

Wir sind unabhängige Berater und beraten Sie umfassend zu ihrer gesetzlichen Rente und achten dabei auf die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte. Außerdem können wir, im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, auch ihre private Altersversorgung, sowie berufsständische Versorgung durchleuchten.


Zu welchen Bereichen kann beraten werden?

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Betriebliche und private Altersversorgung
  • Berufsständische Versorgung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Steuerliche Faktoren bezüglich der aufgeführten Punkte


Wie lange dauert eine Beratung?

Eine gute Vorbereitung von uns auf den Termin erspart Ihnen Zeit. In der Regel dauert die umfassende Beratung circa 60 Minuten.


Welche Unterlagen muss ich vorab einreichen?

Wir benötigen einen aktuellen Auszug aus Ihrem Rentenkonto (Rentenauskunft) und alle relevanten Rentenunterlagen, zu denen Sie beraten werden möchten (z.B. Versicherungspolice).


Was kostet eine Beratung?

Wir beraten Sie rund um das Thema Altersversorgung. Bei einer gewöhnlichen Beratung zur Altersvorsorgeplanung fällt ein pauschales Honorar von 250 EUR an. Wenn Sie im Ausland tätig waren und der Beratungsaufwand deshalb oder aus anderen Gründen deutlich höher ist, fallen höhere Kosten an.

In jedem Fall erhalten Sie jedoch vorab eine Honorarvereinbarung mit einer Schätzung unserer Arbeitszeit.


Wie komme ich zu einer Rentenberatung?

Wir beraten Sie vor Ort in einem unserer Büros oder online, per Videokonferenz. Gerne finden wir in einem gemeinsamen Telefonat die bestmöglichste Art für Sie.


Wie lange dauert es, bis ich einen Termin bekomme?

Wir versuchen einen Termin innerhalb von drei Wochen für Sie zu finden. Um uns auf die Beratung bestmöglich vorzubereiten, benötigen wir vorab Ihre Unterlagen.


Ich will meine Rente beantragen. Wer hilft mir dabei?

Rentenanträge sind kompliziert und für viele Versicherte lästig. Für einen Rentenantrag müssen nicht selten mehrere Anträge, Anlagen, Fragebögen und Erklärungen ausgefüllt werden. Fehler im Rentenantrag können einen dauerhaften Schaden anrichten und die Rente langfristig verringern. Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten die Rente in Anspruch zu nehmen und unterstützen Sie bei der Rentenantragstellung.


Wann kann ich frühestens in Rente gehen?

Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte und Altersrente für besonders langjährig Versicherte, sind nur drei von mehreren Rentenarten, die es in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt. Doch mit welcher Rentenart können sie frühestmögliches Ihren Ruhestand beginnen und wie hoch ist die monatliche Rente? Spätestens zwischen 55. und 60. Lebensjahr empfiehlt es sich dies prüfen zu lassen, denn nur so lässt sich vermeiden, dass eine Rente zu spät oder falsch beantragt wird. Wer möglichst früh in Rente gehen möchte, sollte sich möglichst früh beraten lassen, denn dann ist der Handlungsspielraum oft noch größer.


Wie wirken sich Teilzeit, Altersteilzeit oder Elternzeit auf meine Rente aus?

Um Altersversorgung planen zu können, ist es wichtig die Auswirkungen von Änderungen bei der Erwerbstätigkeit zu kennen. Ist bei einer Teilzeitbeschäftigung das Gehalt niedriger, wird auch weniger Beitrag zur Rentenversicherung gezahlt.  Dadurch erhöht sich folglich der monatliche Rentenanspruch nur weniger, als bei einer Vollzeit-Beschäftigung.  Wir erstellen Ihnen gerne eine Probeberechnung über die Auswirkungen auf die spätere Rentenhöhe.


Wie finde ich heraus, ob bei meiner Rente bereits alle Zeiten richtig berücksichtigt wurden?

Dazu dient das sogenanntes Kontenklärungsverfahren. Dabei werden alle rentenrechtlichen Zeiten überprüft. Immer wieder werden Lücken im Versicherungskonto entdeckt, die zu einer Minderung der Rente führen. In seltenen Fällen wurden Versicherungszeiten nicht richtig an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt.

Haben Sie im Ausland gearbeitet? Dann sollte unbedingt geprüft werden, ob diese Zeiten bereits in Ihrem Versicherungsverlauf berücksichtigt sind. Gerne unterstützen wir Sie bei dem Verfahren und bringen Ihren Versicherungsverlauf auf den aktuellen Stand.


Muss ich als Selbstständiger Rentenversicherungsbeiträge bezahlen?

Selbstständige sind meist nicht zur Beitragszahlung verpflichtet. Für bestimmte Berufsgruppen sieht das Gesetz jedoch Rentenversicherungspflicht vor. Dies sind z.B. Aerobic-, Yoga- und andere Sportlehrer, Pflegepersonen, Handwerker und arbeitnehmerähnliche Selbstständige. Wer eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, sollte vorher unbedingt prüfen lassen, ob er Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss.


Ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich, wenn die privaten Krankenversicherungsbeiträge im Alter steigen?

Ein Wechsel in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist nicht immer möglich. Wir beraten Sie umfassenden über die Rückkehrmöglichkeiten und die damit verbundenen Vor- und Nachteile. Dabei sollten auch immer die Auswirkungen auf die Renten- und Arbeitslosenversicherung beachtet werden. Wir beraten Sie umfassend und begleiten Sie bei ihrem Wechsel.

Weitere Infos:

Lohnzentrum (Bereich Nord)
Tel.: +49 381-649 120
E-Mail: lohn-rostock@ecovis.com

Lohnzentrum (Bereich Süd)
Tel.: +49 8731-7596-0
E-Mail: lohn-dingolfing@ecovis.com

Andreas Islinger
qualifizierte Person Rentenberatung, LL.M. Sozialrecht, Master of Arts in Taxation in München
Tel.: +49 89 5898-2720
Tanja Eigner
qualifizierte Person Rentenberatung in München, Bad Kohlgrub
Tel.: +49 89 5898-2720