Auch wenn es sich mancher Arbeitgeber insgeheim anders wünscht: Mitarbeiter können nicht uneingeschränkt für Schäden haften, die sie bei der Arbeit verursachen. Doch die Betriebe müssen nicht für alles aufkommen
Seit dem 1. Januar 2015 gilt ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto. Nicht nur, dass die Regelung zu schmerzhaften Einbußen führt, sie verursacht auch immensen Aufwand.