Corona-Arbeitsschutzverordnung

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16.11.2021 | Bis einschließlich 24. November gilt noch die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, Corona-ArbSchV). Unternehmen müssen die aktuell gültigen Schutzmaßnahmen immer noch einhalten. Danach will der Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite beenden. Die wichtigsten Punkte von Ecovis-Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber im Überblick.
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Homeoffice-Regelung verlängert bis 30. April 2021
15.03.2021 | Arbeitgeber sollen weiterhin Homeoffice anbieten. Dazu hat das Bundeskabinett die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. April 2021 verlängert. Ecovis-Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber in München erläutert, welche weiteren Schutzmaßnahmen Arbeitgeber beachten müssen.weiterlesen...