MoPeG: Die Uhr tickt …
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Betroffen sind Personengesellschaften, die jetzt handeln und ihre Verträge an die neue Rechtslage anpassen müssen. Was genau zu tun ist, erklärt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Hannes Wunderlich von Ecovis in München.