Zinsschranke: Steuerliche Anerkennung von Zinsaufwendungen ändert sich
Auch wenn das Gesetz noch nicht verabschiedet ist – der Gesetzgeber plant Änderungen zur Zinsschranke und zur Zinshöhenschranke. Unternehmen müssen damit rechnen, dass sie künftig ihre Zinsaufwendungen steuerlich nur noch geltend machen können, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.