Familienheimschaukel: So übertragen Ehepartner Vermögen steuerfrei
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Familienheimschaukel: So übertragen Ehepartner Vermögen steuerfrei

Familienheimschaukel: Ehepartner können untereinander steuerfrei und ohne die Freibeträge nutzen zu müssen, Vermögen übertragen. Das geht mit dem Gestaltungsmodell „Familienheimschaukel“. Wer weiß, wie diese funktioniert, kann Steuern sparen.

Gehört eine selbst genutzte Immobilie einem Ehepartner allein, kann dieser sie seinem Partner schenken. „Die Schenkung ist komplett steuerfrei und wird nicht auf den Freibetrag von 500.000 Euro angerechnet“, weiß Ecovis-Steuerberater Akram Juja in Düsseldorf. Weitere Pluspunkte der steuerfreien Schenkung nach der Sonderregelung für das Familienheim:

  • Die Steuerbefreiung ist nicht auf eine einmalige Nutzung pro Objekt beschränkt. Die Immobilie lässt sich erneut übertragen, also hin- und herschaukeln.
  • Es gibt keine Wertgrenze.
  • Die zehnjährige Behaltefrist entfällt, anders als beim steuerbefreiten Erwerb im Erbfall, bei dem die Eigentümer die Immobilie über einen Zeitraum von zehn Jahren weiterhin bewohnen müssen, um die Steuerfreiheit zu sichern.

Die Immobilie „zurückschaukeln“

Nach der Schenkung kann der schenkende Ehegatte die Immobilie zum aktuellen Verkehrswert zurückkaufen. Auf diese Weise erhält der verkaufende Ehepartner den entsprechenden Geldbetrag steuerfrei. „Würde stattdessen Geld fließen, müsste der beschenkte Partner für den Betrag über seinem Freibetrag von 500.000 Euro Schenkungsteuer zahlen“, erklärt Steuerexperte Juja.

Beispiel: Die Gattin überträgt ihrem Ehemann das Einfamilienhaus mit einem Wert von 1,2 Millionen Euro, das ihr allein gehört. Zu einem späteren Zeitpunkt kauft sie es zurück. Auf diese Weise hat sie wieder das Haus und ihr Gatte das Geld und somit Vermögen auf ihn übertragen. Hätte sie ihm die 1,2 Millionen Euro direkt geschenkt, hätte er nach Abzug seines Steuerfreibetrags, der dann verbraucht ist, für 700.000 Euro Steuern zahlen müssen. Und: Die Erwerbsvorgänge zwischen Ehegatten sind von der Grunderwerbsteuer befreit.

„Die Gestaltung lässt sich grundsätzlich mehrfach wiederholen. Wertgrenzen oder feste Mindesthaltefristen gibt es nicht, sodass sich auch größere Vermögen in kürzerer Zeit steuerfrei zwischen den Ehegatten übertragen lassen“, erklärt Ecovis-Experte Juja.

 

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Akram Juja
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