Softwareprüfung & Software Zertifizierung
Eine Vielzahl neuer und individueller ERP-Systeme – auch in der Cloud – werden zunehmend von Mandanten eingesetzt. Eine Softwarebescheinigung, welche von einem Wirtschaftsprüfer anerkannt wird, liegt nicht immer vor. Zertifikate von privaten Institutionen, welche nicht von einem Berufsträger unterschrieben sind, können von Ihrem Abschlussprüfer nicht anerkannt und verwendet werden. Dies bedeutet immer einen zusätzlichen Aufwand in der Prüfung für Kunden, Softwarehersteller, Rechenzentrum- bzw. Cloud-Dienstleister als auch dem Prüfer.
Unsere IT-Experten realisieren Prüfungen nach den Standards des Institut Deutscher Wirtschaftsprüfer (IDW) und erstellen Softwarebescheinigungen mit einem Wirtschaftsprüfertestat. So besteht für den Abschlussprüfer und den Mandanten Sicherheit für das Testat und die Investition.
Ziel ist es eine Aussage zu erhalten, ob die Software bei sachgerechter Anwendung und Einrichtung ermöglicht, bestimmten Kriterien zu entsprechen, beispielsweise als Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z. B. Rechnungswesen).
Gegenstand ist die zu prüfende Software
- Beurteilung, ob die Anwendung die Programmfunktionen einhalten
- Verarbeitungsfunktionen
- Programminterne Kontrollsysteme
- Eingabe-, Verarbeitungs- und Ausgabekontrollen
- Ablaufsteuerung
- Zugriffsschutzsystem