Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten in Deutschland sind verpflichtet, bis spätestens 31. März 2024 die Beschäftigungsdaten für schwerbehinderte Mitarbeitende zu melden. Andernfalls werden monatliche Ausgleichsabgaben fällig. Im Jahr 2024 sind zudem einige Änderungen bei den Regelungen zur Ausgleichsabgabe in…