Hersteller von Luxuswaren, dürfen laut EuGH den Vertrieb über Online-Plattformen (z.B. Amazon oder eBay) einschränken
Die Firma Coty, die gehobene Kosmetika herstellt, verbietet ihren autorisierten Händlern, die Kosmetika im Internet über Drittplattformen zu verkaufen. Dadurch soll das exklusive Luxusimage gewahrt werden. Trotz dieser Vereinbarung bot ein Händler die Kosmetika der Coty Germany bei Amazon.de an, worauf Coty mit einer Untersagungsaufforderung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt reagierte. Das OLG Frankfurt sah in […]