Inventur: Was Betriebe beachten müssen und welche Stolperfallen drohen
Zum Abschluss eines Geschäftsjahrs sind Unternehmerinnen und Unternehmer verpflichtet, das Betriebsvermögen genau unter die Lupe zu nehmen. Bei der ordnungsgemäßen Inventur, also der körperlichen Bestandsaufnahme der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens, ist Vorsicht angesagt, mahnt Michael Unnerstall, Steuerberater bei Ecovis in Vechta: „Wer Fristen versäumt, ungenau arbeitet oder veraltete Bestände einfach fortschreibt, riskiert Fehler im Jahresabschluss.“