
Wird es teurer? Das Wichtigste im Überblick
Die neue Grundsteuer steht seit November 2019. Ändern wird sie sich erst aber erst 2025. Der Gesetzgeber hat in seinem Grundsteuer-Reformgesetz ein Bundesmodell beschlossen. Den Bundesländern gibt er die Möglichkeit, dass sie vom Bundesmodell abweichen. Dafür gibt es die Öffnungsklausel. Mit unserer Broschüre zur neuen Grundsteuer wollen wir Ihnen eine Übersicht darüber geben,
- warum es eine neue Grundsteuer gibt,
- wie die neue Grundsteuer künftig nach dem Bundesmodell oder „Scholz-Modell“ berechnet wird und
- welche Alternativen im Gespräch sind.
Die Gretchenfrage, ob es künftig günstiger oder teurer wird, lässt sich Stand heute nicht hundertprozentig beantworten. Die Beraterinnen und Berater von Ecovis werden Ihnen jedoch auch bei Streitfragen zur Seite stehen.
Was in Ihrem Bundesland gilt, erfahren Sie mit einem Mausklick auf das jeweilige Bundesland.
Ecovis-Broschüre „Die neue Grundsteuer“ zum Bestellen:
Ab wann gilt die neue Grundsteuer?
Sie gilt ab 1. Januar 2025. Bis zum 31. Dezember 2024 können die Länder vom Bundesrecht abweichen und eigene Ländergesetze vorbereiten. Die neuen Regelungen zur Grundsteuer – entweder bundesgesetzlich oder landesgesetzlich – gelten dann ab 1. Januar 2025. In unserer interaktiven Karte können Sie nachschauen, was in Ihrem Bundesland gilt.
Tipp: Details, wie die neue Grundsteuer berechnet wird, finden Sie in unserer Grundsteuer-Broschüre, die Sie hier bestellen können: ecovis@bavaria-direktmarketing.de. Sie kostet 10 Euro netto zzgl. Versand.
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Was müssen Grundstückseigentümer jetzt tun?
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Ecovis erklärt die Grundsteuererklärung 2022: Was müssen Grundstückseigentümer jetzt tun?
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