Corona
Schlussabrechnung der Corona-Beihilfen
Das Kapitel „Corona-Hilfen“ neigt sich dem Ende zu. Alle Unternehmen, die eine der Hilfsprogramme Soforthilfe, Überbrückungshilfe I-III, III Plus und IV, die Novemberhilfe, die Dezemberhilfe und die Neustarthilfen durch prüfende Dritte beantragt haben, sind verpflichtet, bis zum 31.12.2022 eine Schlussabrechnung einzureichen. Anlässlich zur Schlussrechnung haben Dr. Ferdinand Rüchardt, Vizepräsident der Steuerberaterkammer München und Andreas Steinberger, Unternehmensberater […]