Corona
Schlussabrechnung der Corona-Beihilfen
Das Kapitel „Corona-Hilfen“ neigt sich dem Ende zu. Alle Unternehmen, die eine der Hilfsprogramme Soforthilfe, Überbrückungshilfe I-III, III Plus und IV, die Novemberhilfe, die Dezemberhilfe und die Neustarthilfen durch prüfende Dritte beantragt haben, sind verpflichtet, bis zum 31.12.2022 eine Schlussabrechnung einzureichen....