Neue Entscheidung des EuGH: Urlaubsanspruch erlischt nicht automatisch
Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub mit Ablauf des Bezugszeitraums nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Diese Ansprüche dürfen vielmehr nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber beweise, dass der Arbeitnehmer aus freien Stücken und in voller Kenntnis der Sachlage darauf verzichtet hat, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, nachdem […]