Baurecht
Insolvenzwelle im Baugewerbe: Was Betroffene bei offenen Restleistungen tun können
Im ersten Beitrag der Serie „Insolvenzwelle im Baugewerbe: Was passiert, wenn der Bauträger pleite geht“ erklärte Alexander Ronert, Rechtswalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Ecovis in München, dass Käufer auch nach der Insolvenzanmeldung des Bauträgers einen Anspruch auf Eigentumsübertragung des Grundstücks haben. Was aber können Betroffene, deren Bau stockt, bei offenen Restleistungen tun?